I. Vertragsschluss
1. Vertragsdefinition
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Werbeschaltungen im Internet durch die Azerion AG. „Werbeschaltung“ im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die durch Vertrag zwischen der Azerion AG („Azerion AG“) und einem Werbetreibenden oder sonstigen Auftraggeber („Vertragspartner“) vereinbarte Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeformen auf dem Internetangebot eines Dritten („Anbieter“). Als Werbeformen kommen insbesondere Banner verschiedener Größen (animiert oder statisch im gif- oder jpg-Format), HTML-Banner, Flash-Banner, Comet-Curser, E-Commerce-Integrationen, Interstitials, MicroSites/NanoSites, Pop-ups, Scroll Ads/Sticky Ads, Superstitials, Sponsoring und Text-Links, aber auch weitere Werbeformen in Betracht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote von Azerion AG sind in jedem Falle freibleibend. Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Werbeschaltung durch Azerion AG , mit Schaltung der Werbung auf dem Internetangebot oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Azerion AG führt Werbeschaltungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, die auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner gelten, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen, insbesondere abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben nur Gültigkeit, wenn Azerion AG sie schriftlich bestätigt hat.
3. Stornierung von Werbeschaltungen
In einzelnen begründeten Fällen kann Azerion AG dem Vertragspartner bis 6 Wochen vor der ersten Schaltung der Werbung nach eigenem Ermessen eine Stornierungsmöglichkeit einräumen, in besonders begründeten Fällen auch noch bis zu 3 Wochen vor der ersten Schaltung. Der Stornierungswunsch ist Azerion AG schriftlich mitzuteilen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Azerion AG . Azerion AG behält sich das Recht vor, folgende Stornogebühren zu berechnen: Stornierung bis 6 Wochen vor der ersten Schaltung: 20 % des Brutto-Auftragsvolumens, Stornierung bis 4 Wochen vor der ersten Schaltung: 30 % des Brutto-Auftragsvolumens, Stornierung bis 3 Wochen vor der ersten Schaltung: 50 % des Brutto-Auftragsvolumens.
II. Werbeschaltung
1. Werbematerial
Der Vertragspartner stellt das Werbematerial mindestens 3 Tage vor der vereinbarten ersten Werbeschaltung Azerion AG per e-mail als Bilddatei, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweist, zur Verfügung. Die Werbematerialien sind ausschließlich an folgende e-mail-Adresse zu richten: banner@HiMedia.de. Die Werbematerialien dürfen maximal folgende Größen haben: Fullsize-Banner: 468×60 Pixel, 11 KB; Halfsize-Banner: 234×60 Pixel, 7 KB; 150er Banner: 150×150 Pixel, 12 KB; 25er Banner: 25×25 Pixel, 0,5 KB. Diese Größen gelten auch für HTML- und Flash-Banner, wobei für Flash-Banner 3 KB für den HTML-Code zu berücksichtigen sind, also die Bannergröße der SWF-Datei maximal die definierte Größe minus 3 KB haben darf. Bei HTML-Bannern muss ein Zählpixel (1×1 KB) in der definierten Bannergröße enthalten sein. Die Größen sonstiger Werbeformen werden auf Anfrage mitgeteilt.
Werbematerialien, die Azerion AG zur Verfügung gestellt wurden, werden von Azerion AG verwahrt. Sollte das Werbematerial länger als drei Monate nicht mehr zum Einsatz kommen, ist Azerion AG berechtigt, das Werbematerial zu löschen. Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Löschung der Werbematerialien wird ausdrücklich ausgeschlossen. Azerion AG ist nicht verpflichtet, die Werbematerialien vor Vertragsschluss zu prüfen. Daher behält sich Azerion AG vor, die Werbematerialien insgesamt oder teilweise abzulehnen bzw. zu sperren, wenn die Werbematerialien unmittelbar oder wegen ihrer Verweise auf andere Internetangebote gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Das gleiche gilt, wenn der Inhalt der Werbematerialien vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung der Werbematerialien Azerion AG oder dem Anbieter wegen der technischen Eigenschaften der Werbematerialien unzumutbar ist. Im Falle der Ablehnung bzw. Sperrung wird der Vertragspartner über die Gründe hierfür informiert. Bei Ablehnung oder Sperrung von Werbung bleibt der Anspruch von Azerion AG auf das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Werbeschaltung unberührt. Der Vertragspartner kann statt der beanstandeten Werbung von Azerion AG nach pflichtgemäßem Ermessen geprüfte und nicht beanstandete Werbung schalten lassen. Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Ablehnung oder Sperrung von Werbung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Leistungen von Azerion AG
Azerion AG schaltet gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung Werbung innerhalb eines festgelegten Zeitraums für eine festgelegte Höchstzahl von Werbeansichten. Die Pflicht von Azerion AG zur Schaltung von Werbung endet grundsätzlich, wenn der vertraglich festgelegte Zeitraum abgelaufen ist. Ausnahmsweise endet die Pflicht von Azerion AG zur Schaltung von Werbung jedoch schon vor Ablauf des vertraglich festgelegten Zeitraumes, wenn bereits vor dessen Ablauf die im Vertrag festgelegte Höchstzahl von Werbeansichten erreicht worden ist. Wird die im Vertrag festgelegte Höchstzahl von Werbeansichten im Vertragszeitraum nicht erreicht, so ist der Vertragspartner gleichwohl verpflichtet, die volle Vergütung zu zahlen. Azerion AG ist jedoch im Kulanzwege bestrebt, fehlende Werbeansichten binnen drei Monaten nach Ablauf des betreffenden Vertragszeitraums ohne Zusatzkosten für den Vertragspartner nachzuliefern. Click-Schaltungen enden grundsätzlich mit Erreichen der festgelegten Click-Zahlen, soweit nicht abweichendes vereinbart worden ist.
3. Platzierung der Werbung
Die Platzierung wird entsprechend der vertraglichen Regelung, ansonsten nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners vorgenommen. Eine geringfügige Umplatzierung der Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung ausgeübt wird. Weitergehende Veränderungen des Umfeldes oder Umplatzierungen -insbesondere im Rahmen einer Kampagnenoptimierungerfolgen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
4. Verlegung von Werbeschaltung
Fällt die Durchführung der Werbeschaltung aus Gründen, die Azerion AG und/oder der Anbieter nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise in nicht unerheblichem Umfang aus oder kann sie nur unter nicht unerheblicher zeitlicher Verschiebung erfolgen, wird die Werbeschaltung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt, soweit der Zweck der Werbeschaltung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Vertragspartner wird über die Verlegung der Werbeschaltung informiert. Im Falle der Verlegung bleibt der Vergütungsanspruch von Azerion AG bestehen. Kann die Werbeschaltung nicht verlegt werden, hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm entrichteten Entgelts. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Mängel der Werbeschaltung
Der Vertragspartner hat die Werbung unverzüglich nach ihrer ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach der Schaltung, schriftlich gegenüber Azerion AG anzuzeigen. Sofern keine Mangelanzeige des Vertragspartners innerhalb dieses Zeitraums bei erfolgt, gilt die Ausführung der Werbeschaltung als genehmigt. Im Fall einer von Azerion AG oder dem Anbieter zu vertretenden und rechtzeitig als mangelhaft gerügten Ausführung der Werbeschaltung ist die Haftung zunächst auf das Nachholen einer mangelfreien Werbeschaltung beschränkt. Sollte eine Nachholung fehlschlagen, hat der Vertragspartner die Wahl zwischen einer angemessenen Herabsetzung der Vergütung oder einer Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen.
III. Preis- und Rabattregelungen
1. Preise, Rabatte und deren Änderungen
Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Änderungen der allgemeinen Preisliste sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Werbeschaltungen sind die Preisänderungen wirksam, wenn sie von Azerion AG mindestens einen Monat vor Durchführung angekündigt werden. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung ausgeübt werden. Die in der Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die jeweilige Rechnungssumme für die geschaltete Werbung gewährt.
2. Anzeigenermäßigung (AE)
Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen. Für diese Aufträge wird bei Vorlage eines Mandatsnachweises sowie eines Handelsregisterauszuges der Agentur eine Anzeigenermäßigung in Höhe von 15 % auf das Rechnungsnetto gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei Veränderung eines Rabatts durch Zubuchung oder Storno wird die Anzeigenermäßigung neu berechnet. Es erfolgt dann gegebenenfalls eine Nachbelastung oder Auszahlung.
3. Zahlungsbedingungen
Werbeschaltungen werden im Regelfall auf monatlicher Basis auf Grundlage des bis dato gelieferten Volumens laut Reporting von Hi-Media in Rechnung gestellt. Diese Rechnungsbeträge müssen spätestens drei Werktage vor der ersten Werbeschaltung eines jeden Monats ohne Abzug auf dem unten angegebenen Konto von Azerion AG eingegangen sein. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum auf dem unten angegebenen Konto von Azerion AG kann nach Absprache ein Skonto von 2 % des Rechnungsbetrages gewährt werden.
Bei allen Werbeschaltungen schuldet Azerion AG nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung, steht jedoch nicht für den Eingang oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme ein.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis von AdRequests, sprich AdImpressions, oder AdClicks gemäß dem jeweiligen Adserver-Reporting von Azerion AG . Azerion AG stellt dem Vertragspartner ein aktuelles Adserver-Reporting zur Verfügung, das Auskunft über die Anzahl der realisierten AdRequests und AdClicks gibt.
Grundlage für den Nachweis der Leistungserbringung vertraglich festgelegter Volumina und des ordnungsgemäßen Versands der gebuchten Werbung seitens Azerion AG ist ausschließlich das Adserver-Reporting von Azerion AG.
Bei nachträglichen Änderungen der Auftragsdaten erfolgt eine Neuberechnung des Auftrags. Die Rechnungsbeträge müssen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von Azerion AG eingehen. Skonto wird dabei auf den Gesamtbetrag der Neurechnung nur gewährt, wenn die ursprüngliche Rechnung für den entsprechenden Auftrag nach Absatz 1 innerhalb der dort genannten Fristen mit Skonto bezahlt wurde. Differenzen, die sich aus geänderten Rabattsätzen ergeben, werden verrechnet. Soweit gleichwohl eine weitere Rechnung wegen der Rabattdifferenzen erfolgt, muss ein daraus geschuldeter Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von Azerion AG eingehen.
Die Rechnungsbeträge aller anderen als der in Absatz 1 und 2 genannten Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von Azerion AG eingehen.
Werbeschaltungen für im Ausland ansässige Vertragspartner werden nur gegen Vorkasse ausgeführt.
Der Vertragspartner hat sämtliche Beanstandungen bezüglich der ihm erteilten Rechnungen innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungserhalt zu rügen. Nach Ablauf von 3 Monaten gelten dem Vertragspartner erteilte und von ihm nicht gerügte Rechnungen als genehmigt. Für sämtliche Zahlungsverfahren gilt, daß Bankspesen zu Lasten des Vertragspartners gehen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Geldzahlungen an Azerion AG aufgrund von Einzugsermächtigungen gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 4 Wochen zurückgebucht werden. Bei Zahlungsverzug ist Azerion AG berechtigt, die Werbeschaltung zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Vertragspartners entsteht. Der Vertragspartner haftet für den Verzugsschaden. Die Verzugszinsen für den entstandenen Schaden betragen 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch Azerion AG ist nicht ausgeschlossen. Bei Gutschriften erfolgt der Ausgleich durch Verrechnung oder Zahlung, wobei in den Fällen, in denen eine mit der Gutschrift stornierte Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt wurde, auch vom Gutschriftsbetrag ein entsprechender Abzug vorgenommen wird. Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Konto der Azerion AG:
Commerzbank Düsseldorf
Kontonummer: 303040000
BLZ: 30040000
IBAN: DE41 3004 0000 0303 0400 00
BIC: COBADEFFXXX
IV. Verantwortlichkeit und Haftung, Datenschutz und Sonstiges
1. Verantwortlichkeit für die Werbeschaltung
Im Verhältnis zu Azerion AG und dem Anbieter trägt allein der Vertragspartner die presse-, wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche sowie sonstige Verantwortlichkeit für die Werbeschaltung. Der Vertragspartner bestätigt mit Abschluss des Vertrages, dass er sämtliche zur Schaltung im Internet erforderlichen Rechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien erworben hat. Der Vertragspartner überträgt Azerion AG und dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und Bearbeitung sowie das Recht zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Werbeschaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren. Der Vertragspartner trägt zudem die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch durch Querverweise über Links Inhalte zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, die gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Der Vertragspartner stellt Azerion AG und den Anbieter von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung des Presse-, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechtsrechts sowie sonstiger Rechte Dritter und gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen entstehen. Ferner stellt der Vertragspartner Azerion AG und den Anbieter von den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Azerion AG und den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
2. Haftung für Schäden
Azerion AG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Azerion AG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Nichteinhaltung übernommener Garantien. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines Erfüllungsgehilfen von Azerion AG .
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmässig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten haftet Azerion AG insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die Anbieterin unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
3. Datenschutz
Der Vertragspartner wird gem. § 33 BDSG, § 4 Abs. 1 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses macht, von Azerion AG bzw. dem Anbieter in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 14 Abs. 1 MDStV). Der Vertragspartner wird außerdem darauf hingewiesen, dass Azerion AG bzw. der Anbieter Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 1 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Vertragspartner wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von Azerion AG bzw. dem Anbieter personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Vertragspartner nicht widerspricht, ist Azerion AG bzw. der Anbieter berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Vertragspartners, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSV). Der Vertragspartner kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
4. Sonstiges
Der zwischen Azerion AG und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag ist vollständig, Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen des zwischen Azerion AG und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem von beiden Parteien mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Die Parteien vereinbaren den Sitz von Azerion AG als ausschließlichen Gerichtsstand für alle eventuellen, im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten.